Liebe Vorsitzende,

der Sportverein ist auch Arbeitgeber und somit auch für die Auszahlung der Energiepreispauschale zuständig. Was vielen nicht bekannt ist, diese Energiepreispauschale steht auch den Übungsleitungen zu, sie haben einen Rechtsanspruch darauf. Voraussetzung ist, dass die Übungsleitung diese Pauschale nicht schon anderweitig bekommen hat (Arbeitnehmer*in) oder bekommen wird (Rentner*in). Für die Übungsleitungen ein „gutes Extra“!

Als Verein kann dazu ggf. eine Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt getätigt werden.

Weitere Infos dazu finden Sie unter den angegebenen Links.

Freundliche Grüße

Petra Völker

Energiepreispauschale im Sportverein (Text LSB NRW)

Die Energiepreispauschale, nachfolgend kurz „EPP“ genannt, ist Teil des Steuerentlastungsgesetzes 2022.  Bevölkerungsgruppen, denen Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Erzielung ihrer Einkünfte entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind, sollen durch eine Einmalzahlung in Höhe von 300 € entlastet werden. Die Zahlung betrifft im Sportverein sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
In Vereinsportal VIBSS Online finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur EPP aus Vereinssicht:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

 

Petra Völker

Geschäftsführerin

 

Kreissportbund Recklinghausen e.V.

Hennewiger Weg 18

45721 Haltern am See

Tel.:      02364-50 67 400

Mobil:  0173-7711308

Fax: 02364-50 67 403

E-Mail: petra.voelker@ksb-re.de

www.ksb-re.de

 

 

 

 

 

Vorsitzender: Rainer Peters

Vereinsregister Nr: VR 1102 RE

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