der
Sportverein ist auch Arbeitgeber und somit auch für die
Auszahlung der Energiepreispauschale zuständig. Was vielen
nicht bekannt ist, diese Energiepreispauschale steht auch
den Übungsleitungen zu, sie haben einen Rechtsanspruch
darauf. Voraussetzung ist, dass die Übungsleitung diese
Pauschale nicht schon anderweitig bekommen hat
(Arbeitnehmer*in) oder bekommen wird (Rentner*in). Für die
Übungsleitungen ein „gutes Extra“!
Als Verein
kann dazu ggf. eine Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt
getätigt werden.
Weitere
Infos dazu finden Sie unter den angegebenen Links.
Freundliche
Grüße
Petra
Völker
Die Energiepreispauschale, nachfolgend kurz „EPP“ genannt,
ist Teil des Steuerentlastungsgesetzes
2022. Bevölkerungsgruppen, denen Fahrtkosten im
Zusammenhang mit der Erzielung ihrer Einkünfte entstehen und
die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung
diesbezüglich stark belastet sind, sollen durch
eine Einmalzahlung in Höhe von 300 € entlastet werden.
Die Zahlung betrifft im Sportverein sowohl Arbeitgeber als
auch Arbeitnehmer.
In Vereinsportal VIBSS Online finden Sie Antworten auf die
häufigsten Fragen zur EPP aus Vereinssicht:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Petra
Völker
Geschäftsführerin
Kreissportbund
Recklinghausen e.V.
Hennewiger
Weg 18
45721
Haltern am See
Tel.:
02364-50 67 400
Mobil:
0173-7711308
Fax:
02364-50 67 403
E-Mail:
petra.voelker@ksb-re.de
Vorsitzender:
Rainer Peters
Vereinsregister
Nr: VR 1102 RE
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